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Hinweis:
In dem Sie die Software KontrollKarten! installieren, akzeptieren Sie die Bedingungen der folgenden Lizenz-Vereinbarung. Der Gebrauch der Software stellt eine Bestätigung Ihrer Annahme dieser Vereinbarung dar.

KontrollKarten!-Lizenzvertrag
(Umfasst sowohl herunterladbare Software als auch verpackte Software)

WICHTIG: BITTE LESEN SIE VOR ÖFFNEN DER BEILIEGENDEN CD-HÜLLE ODER BENUTZUNG DER SOFTWARE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG. MIT DIESEN HANDLUNGEN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND SEINE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.

FALLS SIE DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT ZUSTIMMEN, IST DER LIZENZGEBER NICHT BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE ZU LIZENZIEREN UND SIE MÜSSEN DIESE SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH DER UNGEÖFFNETEN CD-HÜLLE; SCHRIFTLICHER UNTERLAGEN UND DER VERPACKUNG) INNERHALB VON 30 TAGEN NACH ERHALT AN DEN VERKÄUFER ZURÜCKGEBEN, UM EINE VOLLE RÜCKERSTATTUNG ZU ERHALTEN.

Sofern der nachfolgende Absatz nicht einschlägig ist, unterliegt das Angebot von Anne Götz an Sie zum Erwerb der KontrollKarten!-Software, für die Sie bezahlt haben, einschließlich der Dokumentation ("Software") den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ("Vertrag").

FALLS SIE DIE SOFTWARE IM AUFTRAG IHRES UNTERNEHMENS ODER IHRER ORGANISATION ERWERBEN (GEMEINSAM "UNTERNEHMEN"), BESTÄTIGEN SIE DURCH INSTALLATION UND/ODER GEBRAUCH DER SOFTWARE, DASS SIE ORDNUNGSGEMÄSS BEVOLLMÄCHTIGT SIND, IHR UNTERNEHMEN ZU VERTRETEN, UND SIE AKZEPTIEREN DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NAMENS IHRES UNTERNEHMENS. EIN VERTRAG KOMMT DAMIT ZUSTANDE.

Falls Sie oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter Ihres Unternehmens nachweisen, dass Sie bereits einen wirksamen schriftlichen Lizenzvertrag für die vertragsgegenständliche Software mit Anne Götz geschlossen haben (vor Erhalt der beigefügten CD mit der Software), bleiben die Bedingungen eines solchen Lizenzvertrages wirksam und durch Installation und/oder Gebrauch der Software bestätigen Sie lediglich den bereits bestehenden schriftlichen Lizenzvertrag mit Anne Götz. Gemäß dem Vorgesagten stellen dieser Vertrag und die Vereinbarungen in Bezug auf Preis, die maximale Anzahl an Computern, Anwendern oder CPUs (oder Gigabytes), für die Lizenzgebühren entrichtet wurden, und Pflege den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Anne Götz dar und treten an Stelle aller vorherigen und bestehenden Verträge, Erklärungen oder Vereinbarungen hinsichtlich des Gegenstands dieses Vertrages.

1. ERTEILUNG EINER LIZENZ
Anne Götz erteilt Ihnen eine einfache, weltweite, unbefristete Lizenz, die nicht übertragen und nicht unterlizenziert werden darf, für die Installation und bestimmungsgemäße Nutzung der Software, nur in einem maschinen-lesbaren Format, auf Servern zum Aufruf und zur Nutzung durch nicht mehr als die maximale Anzahl von Anwendern, für die Sie Lizenzgebühren (entsprechend der Rechnung, die Sie von Anne Götz oder einem autorisierten Händler erhalten haben, Ihrer Quittung oder Ihrer Bestellung, wie jeweils einschlägig) entrichtet haben. Lizenzen zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen sind ebenfalls erhältlich. Der Begriff "Anwender" bezeichnet Sie, wenn es sich bei Ihnen um eine Einzelperson handelt. Handelt es sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder eine Organisation, bezeichnet der Begriff "Anwender" Angestellte und unabhängige Berater, die einen Computer benutzen, um Arbeiten für Sie zu verrichten.

2. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen die Software zu Sicherungszwecken kopieren, vorausgesetzt Sie geben alle Urheberrechtsvermerke und sonstigen Hinweise auf Schutzrechte wieder, die auf oder in der Original-Software enthalten sind.

3. PFLEGE/VERLÄNGERUNG
Es sei denn, Ihre Rechnung weist eine andere Laufzeit aus, berechtigt Sie dieser Vertrag für ein (1) Jahr, nachdem Ihnen diese Software geliefert wurde zum Erhalt von Produkt Updates und/oder Pattern File Updates (gemeinsam "Pflege"). Nach einem Jahr erlischt das Anrecht auf Produktpflege, sofern Sie nicht jährliche Produktpflege von Anne Götz (oder einem autorisierten Eigenhändler oder Händler) zu den dann gültigen Gebühren beziehen. Anne Götz behält sich das Recht vor, die vertraglichen Bedingungen für die Produktpflege, einschließlich der Pflegegebühren, von Zeit zu Zeit zu ändern und zusätzliche Gebühren für technischen Support außerhalb des Landes, in dem Sie die Software erworben haben, zu verlangen. Anne Götz benachrichtigt Sie per E-Mail oder auf dem Postweg über etwaige Änderungen. Sie können derartige Änderungen binnen eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung schriftlich ablehnen. Erfolgt die Ablehnung nicht fristgemäß, treten die Änderungen in Kraft. Anne Götz wird Sie zusammen mit der Benachrichtigung über die Änderungen ausdrücklich über diese Rechtsfolge unterrichten. "Product Updates" sind Folgeversionen der Software mit Fehlerbehebungen und kleineren Verbesserungen der Software (und wesentlichen Verbesserungen von Zeit zu Zeit nach Ermessen von Anne Götz).

4. PRODUKTUNTERSTÜTZUNG
Anne Götz ist nur verpflichtet, Pflege für eine bestimmte Version der Software für 18 Monate nach Freigabe der jeweiligen Version anzubieten. Ansprüche auf Pflege nach vorstehender Ziffer 3 und Gewährleistungsansprüche nach nachstehender Ziffer 9 bleiben unberührt.

5. VERTRAGSBEENDIGUNG
Dieser Vertrag ist bis zu seiner Beendigung wirksam. Sie können diesen Vertrag jederzeit durch Vernichtung sämtlicher Kopien der Dokumentation und der Software beenden. Anne Götz kann diesen Vertrag auch kündigen, wenn Sie gegen eine wesentliche Bedingung des vorliegenden Vertrages verstoßen. Sie erklären sich einverstanden, bei Kündigung dieses Vertrages sämtliche Kopien der Software und die zugehörige Dokumentation zu vernichten. Die Bestimmungen der Abschnitte 3, 5 bis 11, 13 bis 16 und 18 haben auch nach Beendigung dieses Vertrages Gültigkeit, und alle entrichteten oder fälligen Gebühren sind nicht rückzahlbar.

6. VERTRAULICHKEIT
Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden, vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei offenbart wurden, so gewissenhaft vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen wie die eigenen vertraulichen Informationen.

7. URHEBERRECHT
Die Software ist durch europäische Geschäftsgeheimnisse, Urheberrecht und US-Patentrecht sowie durch Bestimmungen internationaler Verträge geschützt. Sie erkennen an, dass Sie kein Eigentumsrecht an der Software oder darin enthaltenem geistigen Eigentum erwerben und dass Anne Götz alleinige Inhaberin der ausschließlichen Urheberrechte an der Software ist. Ihre Rechte an der Software beschränken sich auf Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt wurden. Sie stimmen zu, dass Kopien der Software dieselben Hinweise auf Schutzrechte tragen, die auf und in der Software enthalten sind.

8. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN / KEIN REVERSE ENGINEERING
Ausgenommen soweit dies nach anwendbarem Recht gesetzlich zulässig ist, erklären Sie sich einverstanden, dass Sie keine Versuche unternehmen werden, die Software oder Teile der Software zu vermieten, zu verleasen, an Dritte zu lizenzieren, zu ändern, Bearbeitungen der Software zu erstellen, die Software oder Teile der Software anzupassen, zu übersetzen, umzuwandeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder Dritten dieses zu gestatten.

9. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) Anne Götz gewährleistet, dass die Funktionsweise der Software im Wesentlichen der betreffenden Dokumentation entspricht, einschließlich entsprechender Updates, LiesMich-Dateien und bereitgestellter Mitteilungen, und dass die Datenträger, auf denen Ihnen die Software gegebenenfalls bereitgestellt wird, frei von Material- oder Produktionsfehlern sind. Anne Götz übernimmt keine Gewährleistung für technische Einzelheiten oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, sofern in der betreffenden Dokumentation nichts anderes bestimmt ist. In der betreffenden Dokumentation oder sonstigen Dokumentationen festgelegte Spezifikationen umfassen weder ausdrückliche noch implizite Garantien.
(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab erstmaliger Übergabe der Software.
(c) Innerhalb der in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistung darf Anne Götz nach eigener Wahl Mängel an der Software durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Version-Releases ("Nacherfüllung") beheben. Unwesentliche Mängel können durch die Bereitstellung von Updates oder Version-Releases im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs behoben werden. Anne Götz stehen zwei Versuche zur Nacherfüllung zu. Gelingt Anne Götz die Mängelbeseitigung nicht innerhalb eines angemessenen, von Ihnen festgesetzten Zeitraums, sind Sie zur Reduzierung der Lizenzgebühren oder - sollte es sich um wesentliche Mängel handeln - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sie haben im Rahmen der Gewährleistung keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(d) Die oben erwähnte Gewährleistung gilt nicht:
- wenn Sie die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich einsetzen;
- wenn Sie die Software in Verbindung mit anderen Produkten oder Technologien verwenden, die von Anne Götz in diesem Vertrag nicht festgelegt sind, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Mangel auf die vertragsgegenständliche Software zurückzuführen ist;
- wenn Sie die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Anne Götz modifizieren oder anderweitig verändern; oder
- wenn Sie ungeachtet der Empfehlung von Anne Götz, die Nutzung der Software aufgrund möglicher oder tatsächlicher Mängel einzustellen, diese weiterhin nutzen, bevor diese Mängel beseitigt wurden.

10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden Vertrages von einem Gericht oder sonstigen zuständigen Organ nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt und die verbleibenden Bestimmungen dieses Vertrages bleiben wirksam. Gleiches gilt auch für eventuelle Lücken dieses Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten ist. Gleiches gilt auch für etwaige Lücken.

11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) Anne Götz haftet nicht für Schäden, Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen.
(b) Anne Götz haftet nicht für Schäden, die auf eine ungeeignete, unsachgemäße oder nach diesem Vertrag nicht bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen sind.
(c) Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet Anne Götz nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, oder sofern es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder im Falle der Nichterfüllung einer Garantie.
(d) Im Falle der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen ist, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(e) Im Falle eines Schadens, der auf grober Fahrlässigkeit eines einfachen Erfüllungsgehilfen von Anne Götz beruht, ist die Haftung von Anne Götz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(f) Eine weitergehende Haftung von Anne Götz ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem Vertrag unberührt.

12. PRODUKT UPDATES
Produkt Updates gelten als Software und unterliegen den Bedingungen dieses Vertrages, sofern Anne Götz im Rahmen ihrer Lieferung, ihres Download oder ihrer Installation keine anderweitigen Bedingungen festgelegt hat. Hiernach zur Verfügung gestellte Produkt Updates treten an Stelle bereits lizenzierter Kopien der Software oder ersetzen sie. Nichts in diesem Vertrag kann Anne Götz davon abhalten, modifizierte Versionen der Software oder sonstiger Produkte als neues Produkt gegen zusätzliches Entgelt anzubieten.

13. ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

14. GERICHTSSTAND
Sofern es sich bei den Parteien einer Klage, eines Gerichtsverfahrens usw. um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt, oder eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland ins Ausland verlegt, oder ihr Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Anstrengung eines Gerichtsverfahrens usw. nicht bekannt, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben.

15. NICHTABTRETBARKEIT
Sie dürfen Nutzungsrechte, Forderungen oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Anne Götz nicht an Dritte, einschließlich verbundener Unternehmen, übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Sofern dieses Abtretungsverbot unwirksam ist, muss jede Abtretung den Bestimmungen dieses Vertrages unterliegen.

16. ÜBERPRÜFUNG DER NUTZUNG
Liegen Anne Götz ausreichende Gründe vor, eine Verletzung dieses Vertrages für wahrscheinlich zu halten, darf Anne Götz Sie schriftlich höchstens einmal jährlich auffordern, eine schriftliche durch einen gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der die Anzahl von Computern, Anwendern, CPUs (oder Gigabytes), für die die Software genutzt wird, bestätigt wird. Liegen Anne Götz ausreichende Gründe vor, eine Verletzung dieses Vertrages für wahrscheinlich zu halten, darf Anne Götz die Überprüfung von Unterlagen, die Sie zur Überprüfung Ihres Gebrauchs der Software zur Verfügung stellen, veranlassen. Ergibt diese Erklärung oder Überprüfung, dass für Computer, Anwender oder CPUs (oder Gigabytes) keine Lizenzen vorliegen, haben Sie Anne Götz binnen dreißig (30) Tagen nach entsprechender Benachrichtigung die dann fälligen Lizenzgebühren zu entrichten, die für die besagten Computer oder Anwender erhoben werden.

17. SICHERUNGSKOPIEN
Sie erklären sich einverstanden, für den Zeitraum, in dem Sie die Software nutzen, regelmäßig Sicherungskopien Ihrer/s Computersysteme/s auf einem gesonderten Speichermedium zu erstellen. Ihnen ist bekannt, dass das Versäumnis, Sicherungskopien zu erstellen, Ihre Möglichkeiten deutlich verringert, einen Schaden oder eine Beschädigung, die sich aus einem Fehler oder Problem in der Software ergeben, zu mindern.

INDEM SIE DAS SIEGEL DIESER CD-HÜLLE ÖFFNEN ODER DIE SOFTWARE INSTALLIEREN, NEHMEN SIE DAS ANGEBOT VON ANNE GÖTZ, EINE LIZENZ FÜR DIE SOFTWARE GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES ZU ERWERBEN, AN.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Anne Götz, Im Nieder-Olmer Pfad 15, 55270 Klein-Winternheim, Deutschland oder sende Sie eine E-Mail an: info@kontrollkarten.de.

DIE SOFTWARE IST DURCH EUROPÄISCHE GESCHÄFTSGEHEIMNISSE, URHEBERRECHT UND US-PATENTRECHT SOWIE DURCH BESTIMMUNGEN INTERNATIONALER VERTRÄGE GESCHÜTZT. UNBERECHTIGTE VERVIELFÄLTIGUNG ODER VERBREITUNG KANN ZU ZIVILRECHTLICHEN ANSPRÜCHEN UND STRAFRECHTLICHER VERFOLGUNG FÜHREN.

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