Hinweis:
In dem Sie die Software KontrollKarten! installieren,
akzeptieren Sie die Bedingungen der folgenden Lizenz-Vereinbarung. Der
Gebrauch der
Software stellt eine Bestätigung Ihrer Annahme dieser Vereinbarung
dar.
KontrollKarten!-Lizenzvertrag
(Umfasst sowohl herunterladbare Software als auch verpackte Software)
WICHTIG: BITTE LESEN SIE VOR ÖFFNEN DER BEILIEGENDEN CD-HÜLLE
ODER BENUTZUNG DER SOFTWARE DIESE BEDINGUNGEN SORGFÄLTIG. MIT DIESEN
HANDLUNGEN BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN LIZENZVERTRAG GELESEN
UND VERSTANDEN HABEN UND SEINE BEDINGUNGEN AKZEPTIEREN.
FALLS SIE DIESEM LIZENZVERTRAG NICHT ZUSTIMMEN, IST DER LIZENZGEBER
NICHT BEREIT, IHNEN DIE SOFTWARE ZU LIZENZIEREN UND SIE MÜSSEN
DIESE SOFTWARE (EINSCHLIESSLICH DER UNGEÖFFNETEN CD-HÜLLE;
SCHRIFTLICHER UNTERLAGEN UND DER VERPACKUNG) INNERHALB VON 30 TAGEN
NACH ERHALT AN DEN VERKÄUFER ZURÜCKGEBEN, UM EINE VOLLE RÜCKERSTATTUNG
ZU ERHALTEN.
Sofern der nachfolgende Absatz nicht einschlägig ist, unterliegt
das Angebot von Anne Götz an Sie zum Erwerb der KontrollKarten!-Software,
für die Sie bezahlt haben, einschließlich der Dokumentation
("Software") den Bedingungen dieses Lizenzvertrages ("Vertrag").
FALLS
SIE DIE SOFTWARE IM AUFTRAG IHRES UNTERNEHMENS ODER IHRER ORGANISATION
ERWERBEN (GEMEINSAM "UNTERNEHMEN"), BESTÄTIGEN SIE
DURCH INSTALLATION UND/ODER GEBRAUCH DER SOFTWARE, DASS SIE ORDNUNGSGEMÄSS
BEVOLLMÄCHTIGT SIND, IHR UNTERNEHMEN ZU VERTRETEN, UND SIE AKZEPTIEREN
DIE BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGES NAMENS IHRES UNTERNEHMENS. EIN VERTRAG
KOMMT DAMIT ZUSTANDE.
Falls Sie oder ein anderer bevollmächtigter Vertreter Ihres Unternehmens
nachweisen, dass Sie bereits einen wirksamen schriftlichen Lizenzvertrag
für die vertragsgegenständliche Software mit Anne Götz
geschlossen haben (vor Erhalt der beigefügten CD mit der Software),
bleiben die Bedingungen eines solchen Lizenzvertrages wirksam und durch
Installation und/oder Gebrauch der Software bestätigen Sie lediglich
den bereits bestehenden schriftlichen Lizenzvertrag mit Anne Götz.
Gemäß dem Vorgesagten stellen dieser Vertrag und die Vereinbarungen
in Bezug auf Preis, die maximale Anzahl an Computern, Anwendern oder
CPUs (oder Gigabytes), für die Lizenzgebühren entrichtet wurden,
und Pflege den gesamten Vertrag zwischen Ihnen und Anne Götz dar
und treten an Stelle aller vorherigen und bestehenden Verträge,
Erklärungen oder Vereinbarungen hinsichtlich des Gegenstands dieses
Vertrages.
1. ERTEILUNG EINER LIZENZ
Anne Götz erteilt Ihnen eine einfache,
weltweite, unbefristete Lizenz, die nicht übertragen und nicht
unterlizenziert werden darf, für die Installation und bestimmungsgemäße
Nutzung der Software, nur in einem maschinen-lesbaren Format, auf Servern
zum Aufruf und zur Nutzung durch nicht mehr als die maximale Anzahl
von Anwendern, für die Sie Lizenzgebühren (entsprechend der
Rechnung, die Sie von Anne Götz oder einem autorisierten Händler
erhalten haben, Ihrer Quittung oder Ihrer Bestellung, wie jeweils einschlägig)
entrichtet haben. Lizenzen zur gleichzeitigen Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen
sind ebenfalls erhältlich. Der Begriff "Anwender" bezeichnet
Sie, wenn es sich bei Ihnen um eine Einzelperson handelt. Handelt es
sich bei Ihnen um ein Unternehmen oder eine Organisation, bezeichnet
der Begriff "Anwender" Angestellte und unabhängige Berater,
die einen Computer benutzen, um Arbeiten für Sie zu verrichten.
2. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN
Sie dürfen die Software zu Sicherungszwecken
kopieren, vorausgesetzt Sie geben alle Urheberrechtsvermerke und sonstigen
Hinweise auf Schutzrechte wieder, die auf oder in der Original-Software
enthalten sind.
3. PFLEGE/VERLÄNGERUNG
Es sei denn, Ihre Rechnung weist eine
andere Laufzeit aus, berechtigt Sie dieser Vertrag für ein (1)
Jahr, nachdem Ihnen diese Software geliefert wurde zum Erhalt von Produkt
Updates und/oder Pattern File Updates (gemeinsam "Pflege").
Nach einem Jahr erlischt das Anrecht auf Produktpflege, sofern Sie nicht
jährliche Produktpflege von Anne Götz (oder einem autorisierten
Eigenhändler oder Händler) zu den dann gültigen Gebühren
beziehen. Anne Götz behält sich das Recht vor, die vertraglichen
Bedingungen für die Produktpflege, einschließlich der Pflegegebühren,
von Zeit zu Zeit zu ändern und zusätzliche Gebühren für
technischen Support außerhalb des Landes, in dem Sie die Software
erworben haben, zu verlangen. Anne Götz benachrichtigt Sie per
E-Mail oder auf dem Postweg über etwaige Änderungen. Sie können
derartige Änderungen binnen eines Monats nach Erhalt der Benachrichtigung
schriftlich ablehnen. Erfolgt die Ablehnung nicht fristgemäß,
treten die Änderungen in Kraft. Anne Götz wird Sie zusammen
mit der Benachrichtigung über die Änderungen ausdrücklich über
diese Rechtsfolge unterrichten. "Product Updates" sind Folgeversionen
der Software mit Fehlerbehebungen und kleineren Verbesserungen der Software
(und wesentlichen Verbesserungen von Zeit zu Zeit nach Ermessen von
Anne Götz).
4. PRODUKTUNTERSTÜTZUNG
Anne Götz ist nur verpflichtet,
Pflege für eine bestimmte Version der Software für 18 Monate
nach Freigabe der jeweiligen Version anzubieten. Ansprüche auf
Pflege nach vorstehender Ziffer 3 und Gewährleistungsansprüche
nach nachstehender Ziffer 9 bleiben unberührt.
5. VERTRAGSBEENDIGUNG
Dieser Vertrag ist bis zu seiner Beendigung
wirksam. Sie können diesen Vertrag jederzeit durch Vernichtung
sämtlicher Kopien der Dokumentation und der Software beenden. Anne
Götz kann diesen Vertrag auch kündigen, wenn Sie gegen eine
wesentliche Bedingung des vorliegenden Vertrages verstoßen. Sie
erklären sich einverstanden, bei Kündigung dieses Vertrages
sämtliche Kopien der Software und die zugehörige Dokumentation
zu vernichten. Die Bestimmungen der Abschnitte 3, 5 bis 11, 13 bis 16
und 18 haben auch nach Beendigung dieses Vertrages Gültigkeit,
und alle entrichteten oder fälligen Gebühren sind nicht rückzahlbar.
6. VERTRAULICHKEIT
Jede Vertragspartei erklärt sich einverstanden,
vertrauliche Informationen, die ihr von der anderen Vertragspartei offenbart
wurden, so gewissenhaft vor unbefugter Offenlegung oder Nutzung zu schützen
wie die eigenen vertraulichen Informationen.
7. URHEBERRECHT
Die Software ist durch europäische Geschäftsgeheimnisse,
Urheberrecht und US-Patentrecht sowie durch Bestimmungen internationaler
Verträge geschützt. Sie erkennen an, dass Sie kein Eigentumsrecht
an der Software oder darin enthaltenem geistigen Eigentum erwerben
und dass Anne Götz alleinige Inhaberin der ausschließlichen
Urheberrechte an der Software ist. Ihre Rechte an der Software beschränken
sich auf Rechte, die in diesem Vertrag ausdrücklich festgelegt
wurden. Sie stimmen zu, dass Kopien der Software dieselben Hinweise
auf Schutzrechte
tragen, die auf und in der Software enthalten sind.
8. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN / KEIN REVERSE ENGINEERING
Ausgenommen
soweit dies nach anwendbarem Recht gesetzlich zulässig ist, erklären
Sie sich einverstanden, dass Sie keine Versuche unternehmen werden,
die Software oder Teile der Software zu vermieten, zu verleasen, an
Dritte zu lizenzieren, zu ändern, Bearbeitungen der Software
zu erstellen, die Software oder Teile der Software anzupassen, zu übersetzen,
umzuwandeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, oder Dritten
dieses zu gestatten.
9. GEWÄHRLEISTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) Anne Götz gewährleistet, dass die Funktionsweise der Software
im Wesentlichen der betreffenden Dokumentation entspricht, einschließlich
entsprechender Updates, LiesMich-Dateien und bereitgestellter Mitteilungen,
und dass die Datenträger, auf denen Ihnen die Software gegebenenfalls
bereitgestellt wird, frei von Material- oder Produktionsfehlern sind.
Anne Götz übernimmt keine Gewährleistung für technische
Einzelheiten oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, sofern
in der betreffenden Dokumentation nichts anderes bestimmt ist. In der
betreffenden Dokumentation oder sonstigen Dokumentationen festgelegte
Spezifikationen umfassen weder ausdrückliche noch implizite Garantien.
(b) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab erstmaliger Übergabe
der Software.
(c) Innerhalb der in diesem Abschnitt geregelten Gewährleistung
darf Anne Götz nach eigener Wahl Mängel an der Software durch
Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Version-Releases ("Nacherfüllung")
beheben. Unwesentliche Mängel können durch die Bereitstellung
von Updates oder Version-Releases im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs
behoben werden. Anne Götz stehen zwei Versuche zur Nacherfüllung
zu. Gelingt Anne Götz die Mängelbeseitigung nicht innerhalb
eines angemessenen, von Ihnen festgesetzten Zeitraums, sind Sie zur
Reduzierung der Lizenzgebühren oder - sollte es sich um wesentliche
Mängel handeln - zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Sie
haben im Rahmen der Gewährleistung keinen Anspruch auf Schadensersatz
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(d) Die oben erwähnte Gewährleistung gilt nicht:
- wenn Sie die Software nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich
einsetzen;
- wenn Sie die Software in Verbindung mit anderen Produkten oder Technologien
verwenden, die von Anne Götz in diesem Vertrag nicht festgelegt
sind, es sei denn, Sie weisen nach, dass der Mangel auf die vertragsgegenständliche
Software zurückzuführen ist;
- wenn Sie die Software ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Anne
Götz modifizieren oder anderweitig verändern; oder
- wenn Sie ungeachtet der Empfehlung von Anne Götz, die Nutzung
der Software aufgrund möglicher oder tatsächlicher Mängel
einzustellen, diese weiterhin nutzen, bevor diese Mängel beseitigt
wurden.
10. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen des vorliegenden
Vertrages von einem Gericht oder sonstigen zuständigen Organ
nach geltendem Recht vollständig oder teilweise für unwirksam,
nichtig oder nicht durchsetzbar erachtet werden, wird hierdurch der
Vertrag im Übrigen nicht berührt und die verbleibenden Bestimmungen
dieses Vertrages bleiben wirksam. Gleiches gilt auch für eventuelle
Lücken dieses Vertrages. Anstelle der unwirksamen Bestimmung
tritt eine Bestimmung, die der unwirksamen in wirtschaftlicher Hinsicht
am
nächsten ist. Gleiches gilt auch für etwaige Lücken.
11. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
(a) Anne Götz haftet nicht für Schäden, Verzögerungen
oder Leistungshindernisse, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs
liegen.
(b) Anne Götz haftet nicht für Schäden, die auf eine
ungeeignete, unsachgemäße oder nach diesem Vertrag nicht
bestimmungsgemäße Nutzung der Software zurückzuführen
sind.
(c) Gleich aus welchen Rechtsgründen haftet Anne Götz nur
für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig
verursacht wurden, oder sofern es sich um Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, oder bei Verletzung
einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht oder Kardinalpflicht oder
im Falle der Nichterfüllung einer Garantie.
(d) Im Falle der Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht
oder Kardinalpflicht, die auf einfache Fahrlässigkeit zurückzuführen
ist, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
(e) Im Falle eines Schadens, der auf grober Fahrlässigkeit eines
einfachen Erfüllungsgehilfen von Anne Götz beruht, ist die
Haftung von Anne Götz auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden
beschränkt.
(f) Eine weitergehende Haftung von Anne Götz ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz bleibt von diesem
Vertrag unberührt.
12. PRODUKT UPDATES
Produkt Updates gelten als Software und unterliegen
den Bedingungen dieses Vertrages, sofern Anne Götz im Rahmen
ihrer Lieferung, ihres Download oder ihrer Installation keine anderweitigen
Bedingungen festgelegt hat. Hiernach zur Verfügung gestellte
Produkt Updates treten an Stelle bereits lizenzierter Kopien der Software
oder
ersetzen sie. Nichts in diesem Vertrag kann Anne Götz davon abhalten,
modifizierte Versionen der Software oder sonstiger Produkte als neues
Produkt gegen zusätzliches Entgelt anzubieten.
13. ANWENDBARES RECHT
Dieser Vertrag und alle Streitigkeiten, die
sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, unterliegen
dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Internationalen
Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf.
14. GERICHTSSTAND
Sofern es sich bei den Parteien einer Klage, eines
Gerichtsverfahrens usw. um Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen
Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen handelt,
oder eine der Parteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
oder ihren Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt von Deutschland ins
Ausland verlegt, oder ihr Sitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum
Zeitpunkt der Klageerhebung, Anstrengung eines Gerichtsverfahrens usw.
nicht bekannt, ist Mainz ausschließlicher Gerichtsstand für
alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag
ergeben.
15. NICHTABTRETBARKEIT
Sie dürfen Nutzungsrechte, Forderungen
oder Pflichten aus diesem Vertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung
von Anne Götz nicht an Dritte, einschließlich verbundener
Unternehmen, übertragen, abtreten oder unterlizenzieren. Sofern
dieses Abtretungsverbot unwirksam ist, muss jede Abtretung den Bestimmungen
dieses Vertrages unterliegen.
16. ÜBERPRÜFUNG DER NUTZUNG
Liegen Anne Götz ausreichende
Gründe vor, eine Verletzung dieses Vertrages für wahrscheinlich
zu halten, darf Anne Götz Sie schriftlich höchstens einmal
jährlich auffordern, eine schriftliche durch einen gesetzlichen
Vertreter unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der die Anzahl
von Computern, Anwendern, CPUs (oder Gigabytes), für die die
Software genutzt wird, bestätigt wird. Liegen Anne Götz
ausreichende Gründe vor, eine Verletzung dieses Vertrages für
wahrscheinlich zu halten, darf Anne Götz die Überprüfung
von Unterlagen, die Sie zur Überprüfung Ihres Gebrauchs
der Software zur Verfügung
stellen, veranlassen. Ergibt diese Erklärung oder Überprüfung,
dass für Computer, Anwender oder CPUs (oder Gigabytes) keine
Lizenzen vorliegen, haben Sie Anne Götz binnen dreißig
(30) Tagen nach entsprechender Benachrichtigung die dann fälligen
Lizenzgebühren
zu entrichten, die für die besagten Computer oder Anwender erhoben
werden.
17. SICHERUNGSKOPIEN
Sie erklären sich einverstanden, für
den Zeitraum, in dem Sie die Software nutzen, regelmäßig
Sicherungskopien Ihrer/s Computersysteme/s auf einem gesonderten Speichermedium
zu erstellen. Ihnen ist bekannt, dass das Versäumnis, Sicherungskopien
zu erstellen, Ihre Möglichkeiten deutlich verringert, einen Schaden
oder eine Beschädigung, die sich aus einem Fehler oder Problem
in der Software ergeben, zu mindern.
INDEM SIE DAS SIEGEL DIESER CD-HÜLLE ÖFFNEN ODER DIE SOFTWARE
INSTALLIEREN, NEHMEN SIE DAS ANGEBOT VON ANNE GÖTZ, EINE LIZENZ
FÜR DIE SOFTWARE GEMÄSS DEN BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES
ZU ERWERBEN, AN.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Anne Götz, Im
Nieder-Olmer Pfad 15, 55270 Klein-Winternheim, Deutschland oder sende
Sie eine E-Mail
an: info@kontrollkarten.de.
DIE SOFTWARE IST DURCH EUROPÄISCHE GESCHÄFTSGEHEIMNISSE,
URHEBERRECHT UND US-PATENTRECHT SOWIE DURCH BESTIMMUNGEN INTERNATIONALER
VERTRÄGE GESCHÜTZT. UNBERECHTIGTE VERVIELFÄLTIGUNG ODER
VERBREITUNG KANN ZU ZIVILRECHTLICHEN ANSPRÜCHEN UND STRAFRECHTLICHER
VERFOLGUNG FÜHREN.
<< zurück
|